- Allgemeine Bedingungen zu den Ständen
- Die Dekoration des Standes ist Sache des Standbetreibers.
- Sofern nicht anderweitig angegeben, ist die Beleuchtung des Standes Sache des Standbetreibers.
- Jeder Stand verfügt über eine zugeteilte Steckdose. Diese kann sich aber bis zu maximal 20 Meter vom Stand entfernt befinden. Verlängerungskabel, Kabelrollen, Mehrfachstecker, Lampen, Beleuchtungskörper, etc. sind vom Standbetreiber zu besorgen.
- Heizkörper sind nur erlaubt, sofern diese nicht mit Strom betrieben werden (z.B. Gas, Feuer, etc.).
- Der Verkauf von Getränken zum sofortigen Verzehr ist nicht erlaubt. Der Verkauf von verpackten Getränken (z.B. Wein, Schnaps, Sirup, usw.) ist hingegen erlaubt. Die unentgeltliche Abgabe von Degustation-Getränken ist erlaubt.
- Der Verkauf von Esswaren zum sofortigen Verzehr ist nicht erlaubt. Der Verkauf von verpackten Esswaren (z.B. getrocknete Apfelringe, Konfitüre, Konfekt, usw.) ist erlaubt. Die unentgeltliche Abgabe von Degustation-Esswaren ist erlaubt.
- Witterung
- Sollte die Veranstaltung aufgrund von schlechten Witterungsverhältnissen abgesagt werden, haben Sie Anspruch auf 50% der von Ihnen bezahlten Standmiete.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, welche durch die Witterung an Ihrer Ware verursacht wurden.
- Sollten Sie aufgrund von schlechten Witterungsverhältnissen von der Veranstaltung fern bleiben, obwohl der Anlass stattfindet, haben sie keinen Anspruch auf die Rückerstattung der Standmiete.
- Die Schneeräumung des Standes ist Sache des Standbetreibers.
- Wege und Plätze werden vom Veranstalter geräumt.
- Versicherung
- Versicherung ist Sache des Teilnehmers.
- Sachbeschädigung & Diebstahl
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, welche durch Dritte an Ihrer Ware verursacht wurden.
- Das gesamte Ausstellungsgelände ist eingezäunt und wird über die Nacht abgeschlossen.
- Eine Sicherheitspatrouille wird vor Ort sein und das gesamte Gelände überwachen.
- Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegen Diebstähle und Sachbeschädigungen jeder Art ab.
- Fahrzeug & Parkplatz
- Jeder Aussteller hat Anrecht auf einen Parkplatz, welcher sich in unmittelbarer Nähe des Ausstellungsgeländes befindet.
- Das Befahren des Ausstellungsgeländes ist an beiden Ausstellungstagen grundsätzlich nicht erlaubt. Diese Regelung kann aber in Einzelfällen durch den Marktchef aufgehoben werden.
- Das Parkieren beim Eingang des Ausstellungsgeländes ist nur für einen raschen Güterumschlag erlaubt, solange dabei niemand behindert wird.
- Aussteller der Sektoren Rot, Grün, Gelb & Orange haben den Haupteingang zu benutzen. Austeller der Sektoren Türkis, Blau & Violett haben den Südeingang zu benutzen.
- Öffnungszeiten
- Öffnungszeiten des Geländes für Besucher:
Samstag, 17:00 Uhr - 22:00 Uhr
Sonntag, 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
- Öffnungszeiten des Geländes für Aussteller der Sektoren Rot, Grün & Türkis:
Samstag, 13:00 Uhr - 00:00 Uhr
Sonntag, 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
- Öffnungszeiten des Geländes für Aussteller der Sektoren Gelb, Blau, Orange & Violett:
Samstag, 08:00 Uhr - 00:00 Uhr
Sonntag, 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
- Falls Sie Ihren Stand ausserhalb der genannten Öffnungszeiten einrichten müssen, kontaktieren Sie bitte den Marktchef, Bruno Stucki (die Kontaktangaben finden Sie auf unserer Homepage).
- Extras
- Tische & Bänke, welche Sie im Shop bestellt haben, können Sie während den Öffnungszeiten Ihres Sektors bei der Ausgabestelle abholen.
- Diverses
- Aus logistischen Gründen nehmen wir uns als Veranstalter das Recht vor, Ihnen ohne Begründung einen anderen gleichwertigen Stand zuzuteilen.